
I. Allgemeines
1. Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge (Material),
künstlerische Arbeiten sowie Satz und Layout. Sie gelten für alle vom Lieferer,
Tobias Wagner, Fallsteinweg 5, 38170 Schöppenstedt, Steuer-Nr. 51/146/02981,
durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie im Rahmen
einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch
für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw.
des Angebots des Lieferers durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme
des Materials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit,
es sei denn, daß der Lieferer diese schriftlich anerkennt.
4. Geliefertes Material bleibt stets Eigentum des Lieferers. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf dem umseitigen Lieferschein angegebenen Nutzungsarten überlassen.
5. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit im Lieferschein nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist.
6. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.
II. Honorare
1. Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung von Text, Bild und künstlerischen Arbeiten ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Die Rubrik "Hinweis" gilt ergänzend.
2. Honorare sind 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.
III. Urheberrecht
1. Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
2. Die eingeräumten Rechte für Arbeiten jeglicher Art gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Lieferers erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.
3. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Lieferers auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.
4. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Hierzu erhält der Lieferer einen Zuschlag von 100 % zum jeweiligen Honorar.
5. Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Lieferers nicht erfolgen.
6. Das Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Lieferers nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden.
7. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, verfälscht noch sonst beeinträchtigt werden. Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen.
8. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.
9. Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferer mindestens zehn kostenlose und einwandfreie Belegexemplare gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.
10. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit sind, nur in Absprache und mit Einwilligung des Lieferers, immer willkommen, begründen jedoch kein Miturheberrecht.
11. Eine Änderung der gelieferten Daten (z.B. Hinzufügen von Logos etc,) sind nicht zulässig. Sollte dieses dennoch vorkommen, wird separat im Einzelfall berechnet, mindestens jedoch mit 100 Euro.
IV. Haftung, Kosten
1. Der Besteller haftet für das überlassene Material bis zur unversehrten Rücklieferung. Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Die Rücklieferung hat durch Einschreiben zu erfolgen.
2. Für Negative und andere Originalvorlagen, die im Risikobereich des Bestellers beschädigt werden oder verloren gehen, beträgt der Schadensersatz pro Negativ bzw. Vorlage 500 Euro, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach.
3. Die Anfertigung von Konzepten, Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Lieferer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Die Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte.
5. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig. Beabsichtigt der Besteller eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er den Lieferer von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.
6. Unterbleibt die Namensnennung des Lieferer nach § 13 UrhG, oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat der Lieferer Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten. Der Besteller hat den Lieferer von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
7. Sämtliche Arbeiten werden vom Lieferer nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für etwaige Fehler wird keine Haftung übernommen. Der Nutzer ist in jedem Fall zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben verpflichtet.
8. Eine Haftung bei Schäden, die bei der Nutzung von Eigentum des Bestellers entstehen, ist seitens des Lieferers ausgeschlossen.
9. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Künstler geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
10. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Lieferer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11. Wird der Druckauftrag direkt vom Lieferer übernommen, so sind die Druckkosten vom Besteller im Voraus zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
V. Hinweis
1. Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung und die Miete bei Fristüberschreitung sowie die Bearbeitungskosten bei Bildbeiträgen die jeweils aus der Übersicht der marktüblichen Honorare für die Vergabe von Bildnutzungsrechten ersichtlichen Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), bei Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ), bzw. den Honorarempfehlungen des BDG (Bund Deutscher Grafiker) entsprechenden Tarife anzuwenden.
VI. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers,
für die
Rücklieferung
der Sitz des Lieferers.
Stand: 04/2009
